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KATHREIN & Premiere Klage abgewiesen

KATHREIN & Premiere Klage abgewiesen
Das Landgericht München hat am 28. Mai 2009 in erster Instanz im Zivilverfahren zwischen dem Pay-TV-Anbieter Premiere und der Rosenheimer KATHREIN-Werke KG die Klage von Premiere abgewiesen. Die Klägerin Premiere forderte eine Vertragsstrafe in Höhe von 26,35 Millionen Euro wegen der angeblichen Verletzung eines zwischen den Parteien geschlossenen Rahmenvertrages, auf dessen Grundlage die KATHREIN-Werke KG für die Klägerin Premiere in den Jahren 2003 bis 2007 Settop-Boxen für den Empfang von Premiere hergestellt hatte.
Die Kosten des gesamten Verfahrens hat Premiere als Klägerin zu tragen.
Unternehmer Prof. Dr. Dr. h.c. Anton Kathrein hat sich persönlich angegriffen gefühlt und wird sich nach Eingang der schriftlichen Begründung Regressansprüche vorbehalten.

Vertragsstrafen-Forderung über 26,35 Mio. Euro
Klage von Premiere gegenüber KATHREIN-Werke KG abgewiesen

Quelle: KATHREIN-Werke KG
Fotos: KATHREIN-Werke KG


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